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Kanalsanierung

 Eine Sanierung ist erforderlich, wenn bei der Inspektion ein Abbau des Abnutzungsvorrates bis zur Schadensgrenze festgestellt wurde oder durch auftretende Schäden eine Störung oder der Ausfall der Funktionsfähigkeit der Kanalisation zu befürchten ist.
 Die baulichen Lösungsansätze zur Sanierung sind:
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Reparaturmaßnahmen („Maßnahmen zur Behebung örtlich begrenzter Schäden“)

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Renovierungsmaßnahmen („Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen und Abwasserkanälen unter vollständiger oder teilweiser Ein-beziehung ihrer ursprünglichen Substanz“)

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Erneuerungsmaßnahmen („Herstellung neuer Abwas- serleitungen und –kanäle in der bisherigen oder einer anderen Linienführung, wobei die neuen Anlagen die Funktion der ursprünglichen Abwasserleitungen und -kanäle einbeziehen“)

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Die Firma K. Oberreiter GmbH hat sich auf Reparatur- und Renovierungsmaßnahmen spezialisiert und wendet dabei folgende Sanierungsmethoden an:

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Methoden
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Punktuelle Sanierung von undichten Muffen oder Rohr- wandungen mittels Kurzliner in Kreis- und Eiprofilkanälen. Dazu verwenden wir als Trägermaterial eine ECR-Glasmatte, die mit einem PU-Harz zur Anwendung kommt

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Sanierung von undichten Anschlüssen (Stutzen oder Abzweige) an den Hauptkanal mittels Hutprofilen

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Sanierung undichter Abzweige mittels Abzweigliner oder Stutzenliner

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Quick-Lock Sanierung von punktuellen Schäden durch den Einbau von mechanisch verspannten V4A-Edelstahlmanschetten mit einer EPDM-Gummidichtung mit gleichzeitiger Verbesserung der Rohrstatik

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Entfernen von Ablagerungen oder Abflusshindernissen mittels luftbetriebenem Fräsroboter

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Bei umfangreichen Schäden können wir auch eine Renovierung der gesamten schadhaften Haltung mittels Inlinersanierung oder in offener Bauweise durchführen |
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Qualität
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Die Einhaltung der erforderlichen Qualitätsansprüche erfolgt durch eine konsequente interne Baustellenüberwachung durch einen der ersten zertifizierten Kanalsanierungsberater im südbayerischen Raum

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Für das bei der Kurzlinersanierung angewandte "3P-Plus-Kurzlinerverfahren" liegt selbstverständlich eine DIBt-Zulassung vor
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Auch für die Sanierung mit dem "Quick-Lock-System" liegt eine DIBt-Zulassung vor

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Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig für alle von uns angewendeten Sanierungsverfahren geschult. Über die Schulungen liegen Anwenderzertifikate der Systemhersteller vor

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Alle Sanierungsmaßnahmen werden durch eine TV-Abnahme dokumentiert

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Nicht zu vergessen ist die Rechtswidrigkeit (WHG, StGB, BBodSchG) einer Un- tätigkeit beim Be- kanntsein von Schä- den in der Kanalisa- tion.

Wird ein vorhandener Schaden nicht behoben, kann dies Auswirkungen auf die Umwelt (Boden/ Grundwasser) und die Wirtschaft haben (Gebäudeschäden, Verkehr usw.).
Unter Sanierung versteht man „alle Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung von vor-handenen Entwässerungssystemen“.
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