Notwendigkeit einer Kanalsanierung:
Wird man gefragt was man unter Sanierung versteht, so lautet die Antwort: „Alle Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung von vorhandenen Entwässerungssystemen“. Eine Sanierung ist somit erforderlich, wenn bei der Inspektion ein Abbau des Abnutzungsvorrates bis zur Schadensgrenze festgestellt wurde oder durch auftretende Schäden eine Störung oder gar ein Ausfall der Funktionsfähigkeit der Kanalisation zu befürchten ist.
Die Kanalsanierung wird in drei Verfahrensgruppen unterteilt:
- Reparatur („Maßnahmen zur Behebung örtlich begrenzter Schäden“)
- Renovierung („Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen und Abwasserkanälen unter vollständiger oder teilweiser Einbeziehung ihrer ursprünglichen Substanz“)
- Erneuerung („Herstellung neuer Abwasserleitungen und –Kanäle in der bisherigen oder einer anderen Linienführung, wobei die neuen Anlagen die Funktion der ursprünglichen Abwasserleitungen und -kanäle einbeziehen“)
https://www.oberreiter.de/leistungen/kanalsanierung#sigProIdfd0fbbbb43
Vorstellung des Verfahrens:
Nachdem wir uns auf die Bereiche Reparatur-und Renovierungsmaßnahmen spezialisiert haben, wenden wir derzeit folgende Sanierungsmethoden an:
- Schacht-, Hand- und Abscheidersanierung
- Sanierung von Anschlussleitungen mittels Inliner
- KA-TE Sanierung
- Sanierung mittels Kurzliner
- Sanierung mittels Hütchentechnik
- Sanierung mittels Quicklock-Manschetten / Linerendmanschetten
- Roboter-Fräs-Arbeiten
Zusätzlich können wir bei umfangreichen Schäden auch eine Renovierung der gesamten schadhaften Haltung mittels Inlinersanierung oder in offener Bauweise durchführen. Die Dokumentation erfolgt dabei via TV-Abnahmen.
Unser Qualitätsanspruch:
Nachdem uns die Einhaltung der erforderlichen Qualitätsansprüche sehr am Herzen liegt, erfolgt eine konsequente interne Baustellenüberwachung durch einen der ersten zertifizierten Kanalsanierungsberater im südbayerischen Raum. Darüber hinaus werden unsere Mitarbeiter regelmäßig für alle von uns angewendeten Sanierungsverfahren geschult. Über die Schulungen liegen die jeweiligen Anwenderzertifikate der Systemhersteller vor. Ferner liegen selbstverständlich sowohl für das bei der Kurzlinersanierung angewandte "3P-Plus-Kurzlinerverfahren", als auch für das „Quick-Lock-System“ DIBt- Zulassungen vor.
Wissenswertes:
Wird ein vorhandener Schaden nicht behoben, kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Umwelt (Boden/ Grundwasser) und die Wirtschaft haben (Gebäudeschäden, Verkehr usw.) sondern es gilt auch als eine Rechtswidrigkeit nach WHG, StGB und BBodSchG.